Dahme-Spreewald: Elektronische Fußfessel soll Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Damit soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Fußfessel eingesetzt werden können, um Annäherungsverbote gegenüber besonders gefährdeten Opfern wirksamer zu kontrollieren.
Für den Landkreis Dahme-Spreewald ist das Thema von besonderer Bedeutung. Der Kreis verfügt über ein eigenes Frauenhaus und eine Präventionsstelle gegen häusliche Gewalt und hat damit bereits ein engmaschiges Hilfesystem aufgebaut.
Fußfessel soll Annäherungsverbote überwachen
Bislang ist ein gerichtliches Annäherungsverbot vor allem eine rechtliche Vorgabe. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung soll künftig kontrollierbar werden, ob sich ein Gefährder tatsächlich von einem geschützten Bereich oder einer gefährdeten Person fernhält.
Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm sieht in der geplanten Regelung einen wichtigen Schritt, um Täter bei schwerer häuslicher Gewalt mit einer elektronischen Fußfessel überwachen zu können. Innenminister Jan Redmann betont, dass ein Annäherungsverbot damit stärker in den Alltag des Täters eingreife und Betroffenen zusätzlichen Schutz bieten könne.
Die technische Überwachung soll bundesweit einheitlich organisiert werden. Dafür sollen der in Hessen angesiedelten Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder weitere Aufgaben übertragen werden.
Landkreis hat eigenes Frauenhaus
Im Dahme-Spreewald-Kreis existieren bereits verschiedene Angebote für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Das vom Landkreis betriebene Frauenhaus bietet Frauen und Kindern Schutz und ist rund um die Uhr erreichbar. Nach Angaben des Kreises handelt es sich um die einzige kommunal getragene Einrichtung dieser Art in Brandenburg.
Ergänzend arbeitet die Präventionsstelle häusliche Gewalt. Sie bietet unter anderem rechtliche Beratung, psychosoziale Unterstützung, praktische Hilfe und die Vermittlung an weitere Fachstellen. Auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem Umfeld können sich beraten lassen.
Wie wichtig diese Strukturen sind, zeigen auch die Belegungszahlen des Frauenhauses. Im Jahr 2024 wurden dort insgesamt 4.458 Belegungstage registriert. Im Durchschnitt war jeder Platz dabei an 276 Tagen belegt.
Schutz soll früher und wirksamer greifen
Die elektronische Fußfessel ist als zusätzliches Instrument gedacht und ersetzt die bestehenden Hilfsangebote nicht. Gerade bei Hochrisikofällen könnte die technische Überwachung jedoch eine weitere Schutzebene schaffen.
Neben der Fußfessel sehen die bereits beschlossenen bundesrechtlichen Änderungen auch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und Gewaltpräventionsberatungen für Täter vor. Zudem sollen Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen künftig härter bestraft werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesänderungen im Juni 2026 zugestimmt.
Für den Landkreis Dahme-Spreewald fügt sich die geplante Neuregelung damit in ein bereits bestehendes Netzwerk aus Frauenhaus, Beratung, Jugendhilfe, Polizei und weiteren Einrichtungen ein. Der Kreis koordiniert unter anderem einen Runden Tisch „Häusliche Gewalt“, an dem Polizei, Beratungsstellen, Kliniken, Schulen und soziale Träger zusammenarbeiten.
Start der neuen Regelung für 2027 vorgesehen
Der Staatsvertrag muss nun noch durch den Brandenburger Landtag beraten werden. Auch die übrigen beteiligten Länder müssen die Vereinbarung ratifizieren.
Die bundesrechtlichen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Gewalt- und Kindschaftssachen sollen nach derzeitiger Planung am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Bis dahin müssen die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Für Betroffene im Landkreis Dahme-Spreewald bleiben die bestehenden Hilfen unabhängig davon bestehen. Die Präventionsstelle häusliche Gewalt ist unter 03375 26-2612 erreichbar. Das Frauenhaus des Landkreises bietet rund um die Uhr Schutz unter 033763 214410.








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