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Erhöhte Prämien für Jäger im Landkreis Dahme-Spreewald zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Regionales
Erstellt: 02.09.2024 / 09:00 Uhr von PS
Das Brandenburger Agrarministerium intensiviert seine Unterstützung für die Jägerschaft im Landkreis Dahme-Spreewald und anderen betroffenen Regionen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Ab dem Jagdjahr 2024/25 wird die Erlegungsprämie für erwachsene weibliche Wildschweine, auch als „Bachenprämie“ bekannt, von 80 Euro auf 100 Euro erhöht.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Wildschweinbestände weiterhin auf einem niedrigen Niveau zu halten und die Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern.
Bedeutung der Prämie für die Jägerschaft in Dahme-Spreewald Seit dem ersten ASP-Fall in Brandenburg im September 2020 haben die Jägerinnen und Jäger im Landkreis Dahme-Spreewald eine zentrale Rolle bei der Eindämmung der Seuche gespielt. Insbesondere die Bejagung der reproduktionsfähigen weiblichen Wildschweine ist entscheidend, um die Population zu reduzieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Einführung der Bachenprämie im Jagdjahr 2021/22 hat sich als effektives Mittel erwiesen, um die Jägerschaft in dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.
Ausweitung und Erhöhung der Prämien
Angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahr, wie die jüngsten Ausbrüche in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und in Hessen zeigen, ist es unerlässlich, die Wildschweinbestände in den ehemaligen Seuchengebieten niedrig zu halten. Daher hat das Agrarministerium beschlossen, die Bachenprämie für das Jagdjahr 2024/25 auf 100 Euro zu erhöhen und den Geltungsbereich auf die gesamten betroffenen Landkreise, einschließlich Dahme-Spreewald, auszuweiten.
Zusätzlich zur Bachenprämie wird auch die sogenannte Abgabeprämie gewährt. Diese Prämie wurde als Anreiz für die intensive Bejagung von Schwarzwild in ASP-Restriktionszonen eingeführt und bietet 50 Euro für jedes erlegte, aber nicht vermarktungsfähige Wildschwein, das an einer offiziellen Wildsammelstelle abgegeben wird.
Prämienbeantragung und Auszahlung
Die Auszahlung der Prämien erfolgt durch die zuständigen unteren Jagdbehörden. Jägerinnen und Jäger im Landkreis Dahme-Spreewald und anderen betroffenen Regionen müssen ihre Antragsunterlagen spätestens bis zum 30. April 2025 bei den zuständigen Stellen einreichen. Diese finanzielle Unterstützung soll die Jägerschaft weiter motivieren, aktiv zur Eindämmung der ASP beizutragen und die Tierseuche in der Region zu bekämpfen.
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