Im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wurde die aktuelle Lage der Gemeindefinanzen erörtert. Der Kämmerer präsentierte erfreuliche Zahlen: Der Zahlungsmittelbestand der Gemeinde beläuft sich auf über 18 Millionen Euro. Mit Erträgen von rund 22,2 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 15,3 Millionen Euro konnte ein solides ordentliches Ergebnis von knapp 7 Millionen Euro erzielt werden.
Auch im Finanzergebnis zeigte sich eine positive Entwicklung: Einzahlungen von 20,2 Millionen Euro standen Auszahlungen von knapp 15 Millionen Euro gegenüber, was einen positiven Saldo von über 5 Millionen Euro ergab. Dennoch bleibt Luft nach oben, denn die Umsetzung geplanter Investitionen verläuft schleppend. Von den für dieses Jahr vorgesehenen 1,7 Millionen Euro wurden bislang nur etwa 794.000 Euro ausgezahlt.
Offene Posten und personelle Engpässe
Trotz stabiler Finanzen bleibt die Verwaltung mit organisatorischen Problemen konfrontiert. Noch immer sind nicht alle Stellen besetzt, was den reibungslosen Ablauf im Geschäftsbereich 3 erschwert. Positiv ist jedoch, dass die Zahl der offenen Posten seit Mai 2024 um etwa 1.500 reduziert wurde und derzeit bei rund 4.000 liegt.
Jahresabschluss 2021 auf dem Prüfstand
Ein zentraler Punkt der Sitzung war die Behandlung des Jahresabschlusses 2021. Der Kämmerer legte die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt vor, das mehrere kritische Hinweise gab. Verzögerungen in der Bearbeitung und verlängerte Prüfzeiträume prägten den Prozess. Trotz der Herausforderungen bewertete das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss als gesetzeskonform.
Die Empfehlung des Ausschusses: Die Gemeindevertretung soll dem Jahresabschluss zustimmen und dem Bürgermeister die Entlastung für 2021 erteilen. Diese Empfehlungen wurden mit knapper Mehrheit ausgesprochen, wobei sich jeweils ein Mitglied enthielt.
Hebesatzsatzung für Realsteuern und Grundsteuerreform
Ein weiterer zentraler Punkt war die Diskussion über die Hebesätze für Realsteuern. Im Zuge der Grundsteuerreform soll das Steueraufkommen der Gemeinde auf dem bisherigen Niveau bleiben. Die Verwaltung schlug vor, die Steuerhebesätze nicht in der Haushaltssatzung, sondern in einer eigenen Satzung zu regeln.
Vorläufige Berechnungen ergaben Hebesätze von 42,24 % für die Grundsteuer A und 154,82 % für die Grundsteuer B. Diese Werte sind jedoch noch nicht final, da nicht alle relevanten Steuermessbescheide vorliegen. Die endgültige Entscheidung über die Hebesätze wird in der Sitzung der Gemeindevertretung fallen.
Entscheidungen und Transparenz für die Bürger
Die Unterlagen zu den Sitzungen stehen im Bürgerinformationssystem der Gemeinde bereit. Damit bleibt gewährleistet, dass alle Bürger über die finanzielle Lage und die Weichenstellungen der Gemeinde informiert sind. Die Sitzung zeigte: Schulzendorf steht auf stabilen finanziellen Beinen, muss jedoch personelle Engpässe und organisatorische Herausforderungen weiter angehen, um die Zukunft der Gemeinde zu sichern.
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