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Maul- und Klauenseuche in Märkisch-Oderland: Ministerin erlässt Eilverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung
Regionales
Erstellt: 10.01.2025 / 18:30 Uhr von EB
Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland der erste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Betroffen ist ein Tierbestand von insgesamt 14 Tieren, von denen drei bereits verendet sind.
Die Bestätigung erfolgte nach einer Untersuchung des Landeslabors Berlin-Brandenburg, die heute Morgen vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) verifiziert wurde. Die Seuche, die vor allem Nutztiere betrifft, ist hochkontagiös und breitet sich schnell aus.
Eilverordnung zur Eindämmung der Seuche
Um die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, hat die Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Petra Mittelstädt, umgehend eine Eilverordnung erlassen. Diese Verordnung umfasst strenge Maßnahmen, um die Infektion einzudämmen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dazu gehört unter anderem die sofortige Tötung des betroffenen Tierbestandes sowie die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von mindestens 3 Kilometern rund um den Ausbruchsbereich. Zusätzlich wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern festgelegt.
Verbot von Tiertransporten für 72 Stunden
Ein zentraler Bestandteil der Eilverordnung ist ein temporäres Verbot des Transports von empfänglichen Tieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden sowie von tierischen Produkten, die aus diesen Tieren gewonnen werden. Dieses Verbot gilt für die nächsten 72 Stunden. Darüber hinaus umfasst die Verordnung auch ein Verbot des Transports von tierischen Körperteilen und Gülle, um die Verbreitung der Seuche zu verhindern. Schlachtbetriebe und der Einzelhandel bleiben von den Maßnahmen jedoch unberührt.
Unterstützung durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst
Die Ermittlungen zur bisherigen Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche werden durch das Veterinäramt in enger Zusammenarbeit mit dem Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes und dem FLI durchgeführt. Diese Untersuchungen sind entscheidend, um festzustellen, wie weit sich die Seuche bereits verbreitet hat und welche weiteren Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich sind.
Rechtliche Konsequenzen für Verstöße
Die Eilverordnung tritt am 11. Januar 2025 in Kraft und bleibt für 72 Stunden gültig. Verstöße gegen das Verbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, um die schnelle und wirksame Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche sicherzustellen.
Mit diesen Maßnahmen setzt die Ministerin alles daran, die Ausbreitung der gefährlichen Tierseuche zu stoppen und die landwirtschaftlichen Bestände zu schützen.
Bilder
Ein zentraler Bestandteil der Eilverordnung ist ein temporäres Verbot des Transports von empfänglichen Tieren wie Rindern (Foto), Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden sowie von tierischen Produkten, die aus diesen Tieren gewonnen werden.
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