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Wichtige Informationen zur Beantragung des Wahlscheins in Lübben

Regionales
  • Erstellt: 13.02.2025 / 17:00 Uhr von EB
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Postversand der Wahlunterlagen ist vom 16. Januar bis 18. Februar 2025 online und offline möglich. Zusätzlich können Wahlberechtigte die Unterlagen persönlich im Wahlamt des Rathauses Lübben (Spreewald) zu den gewohnten Öffnungszeiten abholen – die Frist hierfür endet am 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr.

Ab dem 19. Februar 2025 wird auf der Online-Seite der Stadt auf die Möglichkeit der Selbstabholung hingewiesen.

Wichtige Termine für die Wahl

Bis Dienstag, 18.02.2025: Online-Beantragung des Wahlscheins mit Versandoption

Bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr: Antrag auf Wahlschein mit Selbstabholung

Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr: Persönliche Abgabe der Wahlbriefe im Rathaus

Sonntag, 23.02.2025: Wahltag

Rücksendung per Post

Wahlberechtigte sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre hellroten Wahlbriefe rechtzeitig bei der Wahlbehörde eintreffen. Die Stadt empfiehlt, eine Postlaufzeit von bis zu drei Tagen einzuplanen.

Persönliche Abgabe im Rathaus

Bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, können Wahlbriefe direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Ersatz bei nicht zugestellten Wahlscheinen

Sollte ein beantragter Wahlschein nicht zugehen oder verloren gehen, kann dieser bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ersetzt werden – vorausgesetzt, der Wahlberechtigte kann dies glaubhaft versichern.

Bilder

Foto: Stadt Lübben (Möbes)
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