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Brandenburg setzt Vollzug der EU-Wiederherstellungsverordnung vorläufig aus

Regionales
  • Erstellt: 08.03.2025 / 17:00 Uhr von EB
Ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung bleibt vorerst aus. Das Land Brandenburg hat beschlossen, den Vollzug der seit August 2024 geltenden Verordnung vorläufig auszusetzen.

Ministerin Hanka Mittelstädt (SPD), zuständig für das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, gab diesen Schritt am Mittwoch bekannt und erläuterte die Hintergründe der Entscheidung.

Fehlende rechtliche Klarheit auf EU- und Bundesebene

Die Ministerin erklärte, dass der Aussetzungsbeschluss auf fehlenden rechtlichen Vorgaben sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene beruhe. Trotz der Annahme der EU, die Wiederherstellungsverordnung als unmittelbar geltendes Recht in Kraft zu setzen, bleiben wesentliche Fragen zur praktischen Umsetzung ungelöst. Besonders die Verfahrensregeln, die für die Umsetzung der Verordnung in den Bundesländern erforderlich sind, seien bislang unklar.

Laut Mittelstädt gehen führende Fachjuristen davon aus, dass die Verordnung auf Landesebene nicht in Kraft treten kann, bis der Bund durch gesetzliche Regelungen klare Verfahrensrichtlinien erlässt. Um die Verordnung wirksam umsetzen zu können, sei vermutlich eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich, für die sich die Ministerin einsetzt.

Ein Konsens zwischen Naturschutz und Landnutzung

Brandenburg verfolgt das Ziel, die Verordnung nicht nur im Einklang mit den Naturschutzanforderungen, sondern auch unter Berücksichtigung der Interessen der Landnutzer umzusetzen. Um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen, soll ein Workshop unter der Leitung des Ministeriums durchgeführt werden. Dort werden Vertreter von Landnutzern und Umweltorganisationen gemeinsam über die künftige Umsetzung der Verordnung beraten.

Mittelstädt betonte, dass es ihr besonders wichtig sei, die Weiterentwicklung der Kulturlandschaften im Land zu fördern, ohne dabei die berechtigten Naturschutzinteressen aus den Augen zu verlieren. „Im Land Brandenburg geht es nicht um den Schutz einer vagen, nicht näher definierten Natur, sondern um eine sinnvolle und nachhaltige Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaften“, erklärte die Ministerin.

Erst Einigung, dann Umsetzung

Die Ministerin stellte klar, dass bis zu einer endgültigen Einigung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. „Wir setzen auf einen Dialog, der für alle Beteiligten nachvollziehbar und gerecht ist“, so Mittelstädt weiter. Der Prozess solle nicht von oben herab diktiert werden, sondern auf einem transparenten und respektvollen Austausch beruhen.

Ab sofort tritt eine Dienstanweisung in Kraft, die die vorläufige Außervollzugstellung der Wiederherstellungsverordnung anordnet. Staatssekretär Gregor Beyer wurde mit der Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt.

Hintergrund der Wiederherstellungsverordnung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen, die einer Wiederherstellung bedürfen, aktiv zu sanieren. Ziel ist es, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Natur- und Artenschutzes umzusetzen. Die Verordnung baut auf bestehenden EU-Richtlinien wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie auf und stellt einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa dar.

Fazit: Brandenburg hat sich bewusst entschieden, den Vollzug der EU-Wiederherstellungsverordnung vorläufig auszusetzen, um klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und eine nachhaltige Umsetzung sicherzustellen. Der Dialog mit allen betroffenen Gruppen und ein Konsens zwischen Naturschutz und Landnutzung stehen im Zentrum dieses Vorhabens.

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