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Warnstreik am Flughafen BER: Keine regulären Flüge am Montag, 10. März

Regionales
  • Erstellt: 09.03.2025 / 08:00 Uhr von EB
Am kommenden Montag, den 10. März 2025, wird aufgrund eines ganztägigen Warnstreiks von ver.di der reguläre Flugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) vollständig ausgesetzt. Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen, was dazu führt, dass sämtliche geplanten Abflüge und Ankünfte an diesem Tag nicht stattfinden können.

Fluggäste müssen sich auf eine Reihe von Unannehmlichkeiten einstellen, da der Flughafenbetrieb während der Streikzeit komplett lahmgelegt wird.

Umbuchungen und Alternativen – Wichtige Hinweise für Reisende

Da alle Flüge von den Arbeitsniederlegungen betroffen sind, empfiehlt der Flughafen allen betroffenen Reisenden, sich direkt bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter nach möglichen Umbuchungen oder alternativen Reisemöglichkeiten zu erkundigen. „Wir bedauern den Ausfall der geplanten Flüge am Montag für alle betroffenen Reisegäste. Aufgrund der Arbeitsniederlegungen kann am Montag leider kein regulärer Flugbetrieb am BER stattfinden“, äußerte Aletta von Massenbach, Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.

Die Flughafengesellschaft hat alle Partner des BER, einschließlich der Fluggesellschaften, Bodenverkehrsdienstleister, Sicherheitsunternehmen und ansässigen Gewerbebetriebe, über die Maßnahme informiert. Reisende sollten jedoch nicht nur auf die Informationen des Flughafens achten, sondern auch aktiv die Kommunikation mit ihren Fluggesellschaften suchen, um ihre Reisepläne entsprechend anzupassen.

Rechte der Fluggäste bei Flugausfällen

Fluggäste, deren Flüge aufgrund des Warnstreiks ausfallen, haben bestimmte Rechte. Über die Stornierung eines Fluges entscheidet immer die jeweilige Fluggesellschaft. Reisende, die ihren Flug selbst gebucht haben, sollten sich direkt an ihre Fluggesellschaft wenden. Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, muss sich an den Reiseveranstalter wenden. Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Reisenden entweder einen Ersatzflug oder eine alternative Transportmöglichkeit anzubieten. Auf innerdeutschen Strecken könnte dies auch durch Bahn oder Bus erfolgen. Im Falle eines Flugausfalls können Reisende zudem vom Vertrag zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.

Besondere Regelungen für Pauschalreisen

Wer im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs ist, hat zusätzlich Anspruch auf Unterstützung durch den Reiseveranstalter. Dieser muss sich um eine alternative Beförderung kümmern und etwaige Kosten übernehmen, die durch eine verspätete Ankunft entstehen, etwa für Verpflegung oder Unterkunft. Sollte es zu einer Verspätung von mehr als fünf Stunden kommen, haben Reisende auch Anspruch auf eine Preisminderung.

Fazit:

Der Warnstreik am BER am 10. März bringt für Reisende eine Vielzahl an Unannehmlichkeiten mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Umbuchungs- und Alternativmöglichkeiten zu informieren und die jeweiligen Rechte im Falle eines Flugausfalls zu kennen. Der Flughafen erwartet jedoch eine rasche Wiederaufnahme des Flugbetriebs ab Dienstag, den 11. März, sodass Reisende hoffentlich bald wieder wie gewohnt fliegen können.

Bilder

Foto: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Am kommenden Montag, den 10. März 2025, wird aufgrund eines ganztägigen Warnstreiks von ver.di der reguläre Flugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) vollständig ausgesetzt.
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