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Neue Vorschriften für biometrische Lichtbilder ab Mai

Regionales
  • Erstellt: 11.04.2025 / 07:00 Uhr von EB
Ab dem 01. Mai 2025 treten bundesweit neue Regelungen für biometrische Lichtbilder in Kraft. Diese Änderung betrifft insbesondere die Beantragung von Ausweisdokumenten wie Personalausweis und Reisepass, bei denen künftig nur noch digitale Fotos akzeptiert werden. Damit sollen die Sicherheitsstandards bei der Ausstellung von Ausweisen erhöht werden.

Digitale Fotos als neue Norm

Ab Mai werden ausschließlich digitale Lichtbilder zugelassen, die entweder direkt im Bürgeramt oder bei zertifizierten Fotodienstleistern erstellt werden. Der Trend hin zu digitalen Fotos bedeutet, dass gedruckte Bilder, Fotos aus Fotokabinen oder App-basierte Passbilder nicht mehr akzeptiert werden. In Lübben (Spreewald) können Bürger ihre biometrischen Fotos bei zwei lokalen Anbietern anfertigen lassen: Ringfoto Brunkhorst in der Breiten Straße 20 und Fotoatelier Bodo Lehmann am Haintor 1.

Bürgerbüro und private Fotodienstleister

Die digitale Erstellung von Lichtbildern im Bürgerbüro wird mit einer Gebühr von 6,00 Euro pro Bild belegt. Dabei wird kein Ausdruck zur weiteren Verwendung angeboten. Wer das Foto bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lässt, profitiert von einer sicheren Übertragung des Bildes an die zuständigen Behörden via das E-Passfoto-System. Es erfolgt eine verschlüsselte Übertragung mit einem sicheren QR-Code.

Wichtiger Hinweis für die Stadt Lübben

Die Stadt Lübben (Spreewald) weist darauf hin, dass die Lichtbilderfassungssysteme derzeit noch installiert werden und möglicherweise nicht rechtzeitig zum 01. Mai verfügbar sind. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird empfohlen, die Beantragung von Ausweisdokumenten frühzeitig zu planen. Bis zum 30. April sind noch Fotos in gedruckter Form zulässig.

Führerscheinumtausch bleibt unberührt

Wichtig zu beachten ist, dass der Führerscheinumtausch weiterhin mit gedruckten Fotos erfolgen muss, da diese direkt an das Straßenverkehrsamt Dahme-Spreewald weitergeleitet werden. Die neuen Bestimmungen gelten also ausschließlich für Personalausweise und Reisepässe.

Bilder

Foto: Lisa Maaß (Stadt Lübben)
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