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Das Portal löst nach mehr als 20 Jahren die Strafanzeigenfunktionen aus dem Webauftritt der Polizei Brandenburg ab und soll vor allem für eine erhebliche Zeitersparnis sorgen.
"Mit dem neuen Portal haben Nutzer ab sofort die Möglichkeit, sich online mit ihrem elektronischen Personalausweis zu legitimieren, dieser ist jedoch keine Voraussetzung für die Nutzung des Portals. Sie können Dateien hochladen und aus dem Portal elektronisch versenden sowie einen digitalen Strafantrag stellen, der bislang noch persönlich unterschrieben werden musste", erläutert das federführende Innenministerium.
Hintergrund: Das Portal „P20-Onlinewache“ wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes durch die themenfeldführenden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland entwickelt. Das OZG verpflichtet die Verwaltungen dazu, Verwaltungsleistungen zunehmend auch digital anzubieten. Dem OZG liegt das sogenannte "EfA-Prinzip" ("Einer für Alle") zu Grunde.