Jugendminister Steffen Freiberg erklärt: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Ziel sei es laut MBJS das Budget zügig und unbürokratisch an die Träger aus zu zahlen.
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Die Förderrichtlinie] tritt am 1. Januar in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr.
Gefördert werden Vorhaben, die über das reguläre Personal- und Betriebskostenbudget hinausgehen. Die Förderhöhe beträgt pauschal 40 Euro pro Kind und richtet sich nach der Zahl der belegten Plätze. Anträge sind bis zum 1. November diesen Jahres beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt einzureichen. Weitere Informationen und Antragsunterlagen stellt das Jugendministerium online in der [
MBJS-Formularbox] bereit.