Ziel ist eine effizientere Bearbeitung von Genehmigungen im öffentlichen Raum.
Klare Regeln für den öffentlichen Raum
Straßen, Geh- und Radwege sowie Plätze sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Dazu zählen neben Fahrbahnen auch Gehwege, Grünstreifen und der Luftraum darüber.
Sobald Gegenstände in diesem Bereich aufgestellt werden oder hineinragen, ist eine Genehmigung erforderlich. Dazu gehören unter anderem:
Werbeschilder und Warenauslagen
Fahrradständer
Baustelleneinrichtungen
Außengastronomie auf Gehwegen
Pflanzkübel oder Sitzgelegenheiten
Entscheidend bei der Prüfung ist, dass ausreichend Platz für Fußgänger und den Verkehr erhalten bleibt.
Warum der Wechsel erfolgt
Die Bearbeitung von Sondernutzungen erfordert in vielen Fällen eine enge Abstimmung mit dem Tiefbau – etwa bei Fragen zur Flächennutzung oder baulichen Gegebenheiten.
Aus diesem Grund wurde entschieden, die Zuständigkeit direkt dort anzusiedeln, wo diese Fachkompetenz ohnehin liegt. Die organisatorische Änderung soll Abläufe vereinfachen und Genehmigungen beschleunigen.
Für Antragsteller ändert sich nichts
Für Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende bleibt der Service unverändert: Die bisherige Ansprechpartnerin wechselt mit ins Sachgebiet Tiefbau und bleibt weiterhin zuständig. Auch eine Vertretung ist sichergestellt.
Anträge und Rückfragen können somit wie gewohnt gestellt werden – lediglich die interne Zuordnung innerhalb der Stadtverwaltung ändert sich.
Effizientere Verfahren als Ziel
Mit der Neustrukturierung setzt die Stadt Königs Wusterhausen auf kürzere Wege und klarere Zuständigkeiten. Gerade bei Genehmigungen im öffentlichen Raum soll dies künftig zu schnelleren Entscheidungen und einer besseren Abstimmung führen.