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Landkreis Dahme-Spreewald: Neue Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten gilt ab sofort

Regionales
  • Erstellt: 01.07.2026 / 14:00 Uhr von PS
Wer im Landkreis Dahme-Spreewald eine Einweg-E-Zigarette nutzt, kann das leere Gerät seit dem 1. Juli deutlich einfacher entsorgen.

Denn ab sofort müssen alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden.

Von der neuen Regelung betroffen sind neben Fachgeschäften auch Kioske, Tankstellen und andere kleinere Verkaufsstellen. Eine Ausnahme für kleine Händler gibt es nicht mehr. Verbraucher müssen beim Zurückgeben zudem keinen Neukauf tätigen.

Lithium-Akkus gehören nicht in den Restmüll

Hintergrund der Neuregelung sind Umwelt- und Sicherheitsaspekte. Einweg-E-Zigaretten enthalten Lithium-Akkus und weitere Wertstoffe, die recycelt werden können. Werden die Geräte jedoch im Hausmüll entsorgt, besteht die Gefahr von Bränden in Entsorgungsanlagen. Zudem können Schadstoffe in Böden und Gewässer gelangen.

Brandenburgs Umweltministerin Hanka Mittelstädt bezeichnet die uneingeschränkte Rücknahmepflicht als wichtigen Schritt. Gleichzeitig setzt sich das Land gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen weiterhin für ein bundesweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten ein. Die Bundesregierung hat ein solches Verbot zwar angekündigt, ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung steht jedoch noch aus.

Bei Verstößen drohen Sanktionen

Verkaufsstellen im Landkreis Dahme-Spreewald und im übrigen Brandenburg, die ihrer gesetzlichen Rücknahmepflicht nicht nachkommen, müssen mit behördlichen Anordnungen und bei wiederholten Verstößen auch mit Zwangsgeldern rechnen. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist in Brandenburg das Landesamt für Umwelt.

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Wer im Landkreis Dahme-Spreewald eine Einweg-E-Zigarette nutzt, kann das leere Gerät seit dem 1. Juli deutlich einfacher entsorgen. Denn ab sofort müssen alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden.
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