Logo

Landkreis Dahme-Spreewald/Brandenburg: Vereinfachtes Verfahren für Saufänge bis 2029 verlängert

Regionales
  • Erstellt: 08.07.2026 / 16:00 Uhr von EB
Brandenburg setzt im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiterhin auf den Einsatz von Saufängen. Das Land hat das vereinfachte Anzeigeverfahren für den Betrieb der Fanganlagen jetzt um weitere drei Jahre bis zum 31. März 2029 verlängert.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im aktuellen Amtsblatt des Landes veröffentlicht.

Bewährtes Mittel gegen die Schweinepest

Saufänge gelten als besonders wirksames Instrument zur Regulierung der Schwarzwildbestände. Anders als bei der klassischen Jagd können mit den großflächigen Fangsystemen komplette Rotten tierschutzgerecht und mit möglichst wenig Stress für die Tiere gefangen werden. Das soll helfen, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen und den Wildschweinbestand in den betroffenen Regionen dauerhaft auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Das vereinfachte Verfahren war nach dem ersten ASP-Ausbruch in Brandenburg im Jahr 2020 eingeführt worden. Seitdem benötigen Jägerinnen und Jäger in den betroffenen Sperrzonen keine gesonderte Genehmigung mehr für den Betrieb eines Saufangs. Eine schriftliche Anzeige bei der obersten Jagdbehörde genügt.

Landkreis Dahme-Spreewald derzeit nicht betroffen

Von der aktuellen Regelung profitieren ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte, in denen ASP-Sperrzonen eingerichtet sind. Dazu zählen derzeit Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, die Uckermark sowie Frankfurt (Oder).

Der Landkreis Dahme-Spreewald gehört aktuell nicht zu den ausgewiesenen ASP-Sperrzonen. Dennoch bleibt das Thema für die Region von großer Bedeutung. Wegen der Nähe zu betroffenen Gebieten und der hohen Wildschweinbestände beobachten Behörden und Jägerschaft die Entwicklung weiterhin aufmerksam.

Land setzt auf Unterstützung der Jägerschaft

Nach Angaben des Leiters des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Staatssekretär Dr. Stephan Nickisch, habe Brandenburg die Tierseuche in den vergangenen Jahren erfolgreich eindämmen können. Die Gefahr einer erneuten Einschleppung aus infizierten Gebieten bestehe jedoch weiterhin. Deshalb solle die konsequente Regulierung der Schwarzwildbestände fortgesetzt werden.

Für den Betrieb der Saufänge gelten weiterhin klare Vorgaben. Zugelassen sind ausschließlich die im Praxisleitfaden des Umweltministeriums aufgeführten Fangsysteme. Betreiber müssen außerdem ihre Sachkunde durch eine entsprechende Schulung nachweisen. Bereits registrierte Anlagen in den betroffenen Sperrzonen behalten ihre Gültigkeit, eine erneute Anzeige ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen, die aktuelle Allgemeinverfügung, das Anzeigeformular sowie den Praxisleitfaden stellt das Brandenburger Umweltministerium auf seiner Internetseite zur Afrikanischen Schweinepest bereit.

Bilder

Brandenburg setzt im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiterhin auf den Einsatz von Saufängen. Das Land hat das vereinfachte Anzeigeverfahren für den Betrieb der Fanganlagen jetzt um weitere drei Jahre bis zum 31. März 2029 verlängert. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im aktuellen Amtsblatt des Landes veröffentlicht. Foto: KI-generiert
Dieser Artikel wurde bereits 255 mal aufgerufen.

Werbung