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Königs Wusterhausen: Stadt empfiehlt Beratung vor Bauturbo-Anträgen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 09.07.2026 / 08:00 Uhr von EB
Wer in Königs Wusterhausen das beschleunigte Genehmigungsverfahren nach dem sogenannten Bauturbo (§ 36a Baugesetzbuch) nutzen möchte, sollte sich vorab mit der Stadtverwaltung abstimmen.

Darauf weist die Stadt jetzt ausdrücklich hin. Hintergrund ist die bevorstehende Sommerpause der politischen Gremien.

Anträge können in den Sommerferien abgelehnt werden

Stadtverordnete und Verwaltung haben sich darauf verständigt, Bauturbo-Anträge, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2026 nicht fristgerecht beraten werden können, vorsorglich abzulehnen. Damit soll verhindert werden, dass Bauvorhaben nach Ablauf der gesetzlichen Dreimonatsfrist automatisch als genehmigt gelten – die sogenannte Genehmigungsfiktion des Baugesetzbuches.

Grund für die Regelung ist, dass Ortsbeiräte, Fachausschüsse und der Hauptausschuss während der Sommerferien teilweise nicht tagen oder nicht beschlussfähig sein könnten. Bereits in den vergangenen Wochen hatte es bei zusätzlichen Sitzungen Schwierigkeiten gegeben, ausreichend Mitglieder für Beschlüsse zusammenzubringen.

Stadt hält am politischen Verfahren fest

Mit dem Vorgehen setzt Königs Wusterhausen einen bereits im März 2026 gefassten Grundsatzbeschluss um. Dieser sieht vor, dass jeder Bauturbo-Antrag zunächst den zuständigen Ortsbeiräten und Fachausschüssen zur Stellungnahme vorgelegt werden muss, bevor der Hauptausschuss entscheidet.

Die Verwaltung macht deshalb deutlich, dass Bauherren ihre Projekte frühzeitig mit dem Bereich Stadtplanung besprechen sollten. Dabei können sowohl grundsätzliche Fragen zum Bauvorhaben als auch der zeitliche Ablauf des Genehmigungsverfahrens geklärt werden. Für die Beratung wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

Bereits 18 Bauturbo-Anträge eingegangen

Das Interesse an dem beschleunigten Verfahren ist in Königs Wusterhausen bereits groß. Bis zum 1. Juni 2026 sind bei der Stadtverwaltung nach eigenen Angaben 18 Bauturbo-Anträge eingegangen.

Weitere Informationen zum Verfahren nach § 36a BauGB sowie Beratungstermine erhalten Bauherren beim Bereich Stadtplanung der Stadt Königs Wusterhausen.

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Wer in Königs Wusterhausen das beschleunigte Genehmigungsverfahren nach dem sogenannten Bauturbo (§ 36a Baugesetzbuch) nutzen möchte, sollte sich vorab mit der Stadtverwaltung abstimmen.
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