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Königs Wusterhausen: Grundsteuer für das dritte Quartal bis 15. August fällig

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 30.07.2026 / 14:00 Uhr von EB
Die Stadtkasse der Stadt Königs Wusterhausen weist Grundstückseigentümer auf den nächsten Fälligkeitstermin der Grundsteuer hin. Der Grundsteueranteil für das 3. Quartal 2026 muss spätestens am 15. August 2026 bezahlt werden.

Bürgerinnen und Bürger sollten prüfen, ob der fällige Betrag bereits per Lastschrift eingezogen wird oder ob die Überweisung eigenständig erfolgen muss.

Kassenzeichen und aktueller Bescheid beachten

Besonders wichtig ist nach Angaben der Stadtkasse die korrekte Angabe des Kassenzeichens. Nur so kann die Zahlung eindeutig dem jeweiligen Steuerkonto zugeordnet werden.

Außerdem sollten Steuerpflichtige darauf achten, den Überweisungsbetrag entsprechend des zuletzt erhaltenen Grundsteuerbescheids zu verwenden. Änderungen aus einem aktuellen Bescheid sollten bei der Zahlung berücksichtigt werden.

Ansprechpartner bei Fragen

Fragen zur Zahlung beantwortet die Stadtkasse der Stadt Königs Wusterhausen.

Stadtkasse / Vollstreckung
Kathrin Schrader
Telefon: 03375 273-342
E-Mail: kathrin.schrader@stadt-kw.de

Sachgebiet Steuern
Telefon: 03375 273-312
E-Mail: steuern@stadt-kw.de

Bilder

Die Stadtkasse der Stadt Königs Wusterhausen weist Grundstückseigentümer auf den nächsten Fälligkeitstermin der Grundsteuer hin. Der Grundsteueranteil für das 3. Quartal 2026 muss spätestens am 15. August 2026 bezahlt werden.
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