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Zeuthen: Gemeinde legt Abwägung zum Bauprojekt an der Dorfstraße öffentlich aus

Regionales
  • Erstellt: 31.07.2026 / 12:00 Uhr von EB
Das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 142 „Dorfstraße 8–11“ ist abgeschlossen. Nun informiert die Gemeinde Zeuthen über die Ergebnisse der Abwägung der eingegangenen Bürgerstellungnahmen und ermöglicht bis zum 21. August 2026 die öffentliche Einsicht.

Bebauungsplan ist bereits rechtskräftig

Die Gemeindevertretung hatte den Bebauungsplan bereits am 16. Dezember 2025 beschlossen. Parallel dazu wurde die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht. Diese wurde vom Landkreis Dahme-Spreewald am 10. April 2026 genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 15. Juli 2026 ist der Bebauungsplan schließlich rechtskräftig geworden.

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung einsehbar

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen dem 21. August und 22. September 2025 waren zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Da mehr als 50 Bürger Anmerkungen mit weitgehend gleichem Inhalt eingereicht hatten, erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung des Abwägungsergebnisses durch eine öffentliche Auslegung.

Die anonymisierte Auswertung der Stellungnahmen kann noch bis 21. August 2026 online eingesehen werden. Außerdem liegen die Unterlagen im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung der Gemeinde Zeuthen in der Schillerstraße 57 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung zur Einsicht aus.

Auch Gespräche zur Planung möglich

Wer sich näher über die Entscheidungen informieren möchte, kann die Unterlagen einsehen und nach vorheriger Terminvereinbarung auch ein persönliches Gespräch zur Planung führen. Neue Stellungnahmen sind im Rahmen dieser Auslegung allerdings nicht mehr erforderlich, da das Planverfahren bereits abgeschlossen ist.

Die vollständige Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung steht hier als PDF zur Verfügung: (Klick)

Bilder

Das Zeuthener Rathaus.
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